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Mashup

Personal Yeezuz – Depeche Mode vs. Kanye West

Personal Jesus

Personal Yeezus ist der Titel eines Mashups, das diese Woche im Netz seine Runde macht. Der New Yorker Comedian und Musiker Dan Chamberlain hat dem Kanye West-Song Black Skinhead vom aktuellen Album Jeezus die treibenden Beats von „Personal Jesus“ untergeschoben. Das Ergebnis ist … ach, hört doch einfach selbst.

Warnhinweis: Wer partout nichts von Mashups oder Kanye West hält, sollte den Abspiel-Button nicht drücken ;)

Sven Plaggemeier

Hi, ich bin Sven und betreibe als Gründer die Webseite depechemode.de. Hauptberuflich leite ich ein Team von Content-Spezialisten bei einem Telekommunikationsunternehmen. Vernetze Dich gerne mit mir bei Facebook, LinkedIn oder Xing.

60 Kommentare

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  1. Coverversionen und die Rechtslage

    @Paris, #8:

    Es ist in Deutschland durchaus legal, Coverversionen von bestehenden Musikstücken zu veröffentlichen.

    Wichtig dabei ist, ob die Coverversion eines Songs originaltreu nachgespielt wird oder ob der/ die neue Interpret/in durch (leichte) Veränderungen des Textes oder der Melodie dem bereits bestehenden Wert eine eigene schöpferische Leistung hinzufügt.

    Im ersten Fall muss nämlich *kein* Einverständnis des ursprünglichen Interpreten eingeholt werden.
    Im zweiten Fall, falls der Text oder die Melodie des Liedes (leicht) geändert wurde, liegt laut §3 des Urheberrechtsgesetzes eine Bearbeitung des ursprünglichen Songs vor, und es muss unbedingt eine Genehmigung eingeholt werden.

    Dazu zwei Beispiele:
    zu Fall 1): Die aktuelle Platte von Heino – die Lieder darauf sind alle Coverversionen bereits veröffentlichter Songs. Da Heino die Lieder aber nicht verändert hat, sondern quasi nach Notenblatt nachgespielt hat, mussten keine Genehmigungen bei den ursprünglichen Interpreten und den Verwertungsgesellschaften, z.B. der GEMA, eingeholt werden.

    zu Fall 2): Die aktuelle Single von Frida Gold benutzt im Refrain die Melodie von ‚Freed from Desire‘ von Gala. Da aber nur ein Stück des Songs von Gala gecovert wurde (der Refrain) und Frida Gold dem Refrain einen neuen Text verpasst haben, liegt eine Bearbeitung des ursprünglichen Songs vor und daher musste hier eine entsprechende Erlaubnis des ursprünglichen INterpreten eingeholt werden.

    Generell gilt für alle Coverversionen, dass unbedingt angegeben werden muss, wer der ursprüngliche Interpret des Songs war und wer die Rechte daran hält
    – fehlt diese „Quellenangabe“ nämlich, ist der neue Song ein Plagiat und keine Coverversion mehr !

    Wikipedia hat zum Thema ‚Coverversionen‘ einen wirklich lesenswerten, aber auch langen Artikel:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion

    Was ich hier ausgeführt habe, trifft allerdings nur für Deutschland zu – andere Länder, andere Rechtslangen.

    Wie z.B. in den USA die entsprechende Rechtslage ist, kann ich nicht sagen.

    Ansonsten sind ja Coverversionen auch immer Geschmackssache, Personal Jesus von Johnny Cash finde ich wirklich grossartig. Das Cover von JCGE von einer Girlgroup, deren Namen mir entfallen ist, fand ich grauenvoll..

  2. Kayne Westist das nicht eine zigarettenmarke? achso ja grausam!

  3. wenn man den gesang von Kanye entfernen würde, wäre es (erstaunlicher weise) echt gut.

  4. der Produzent scheint tatsächlich Comedian zu sein, anders läßt sich dieses Grauen nicht erklären, es gibt kaum ein schlechteres Mashup und Heino hat gecovert (auch nicht besser) und nicht einfach zwei Spuren übereinander gelegt und auf „aufnahme“ gedrückt, es gibt richtig gute „Song vs. Song“, der hier gehört defintiv in die „Fail des Jahres“

  5. Ich finde das gar nicht so schlecht.
    Ok, die Remixes von DM selbst sind besser

  6. @rossasocke

    Soweit ich weiß ist das auch rechtlich verboten. Coverrechte müssen eigentlich gekauft werden… habe ich zumindest immer gedacht.
    Lg paris

  7. Frau Ga(ha)ndalf,
    okay, der Punkt geht an dich! Heino darf sich den „Preis“ mit diesem Typen teilen. Hauptsache, die kommen sich nicht ins Hauen, wer denn nun schlimmer gecovert hat. Geht da denn Alter vor Schönheit oder Blöd vor Brille?

  8. @ Rossasocke: Was kann schlimmer sein als ein Heino, der „Junge“ singt? Und jetzt kommst Du! ;-).

  9. Um es mal mit den Ärzten zu sagen: „Dürfen die das?“

    Künstlerische Freiheit und Kreativität in allen Ehren, aber DAS gehört verboten!

  10. Nur so kommen wir wieder an die Amerikaner ran :-D.
    Ich finde das jetzt garnicht mal so schlecht, obwohl ich mit R&B und Co. und Dingens vs. Dingens so garnichts am Hut habe. Gefällt mir jedenfalls besser als der unsägliche Stargate-Remix, he, he … wenn man jetzt noch ein „Piep“ auf die „Bitches“ legen würde …

Kommentare sind geschlossen.

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